Was ist der Pflichtteil im Erbrecht

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Dazu zählen insbesondere Kinder, Ehegatten und Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil soll verhindern, dass enge Familienangehörige vollständig enterbt werden können.

Wer ist pflichtteilsberechtigt

Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers – also Kinder, Enkel oder Urenkel – sowie der Ehepartner und unter bestimmten Umständen auch die Eltern. Geschwister und weiter entfernte Verwandte zählen hingegen nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen. Voraussetzung ist, dass sie gesetzliche Erben wären, wenn kein Testament existieren würde.

Wie hoch ist der Pflichtteil

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Pflichtteil berechnen Erbteils. Wenn ein Kind zum Beispiel nach gesetzlicher Erbfolge Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses hätte, steht ihm im Falle einer Enterbung dennoch ein Pflichtteil von einem Achtel zu. Der Wert des Pflichtteils richtet sich nach dem gesamten Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls.

So wird der Nachlasswert ermittelt

Zur Berechnung des Pflichtteils muss zunächst der gesamte Nachlasswert bestimmt werden. Dabei werden alle Vermögenswerte – Immobilien, Konten, Wertpapiere, Schmuck – zusammengerechnet und bestehende Schulden des Erblassers abgezogen. Auch Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, können unter bestimmten Umständen den Pflichtteil beeinflussen.

Welche Ansprüche bestehen und wie sie durchgesetzt werden

Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anspruch aktiv einfordern. Sie haben das Recht auf Auskunft über den Nachlass und können notfalls Klage erheben, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Eine gute rechtliche Beratung ist in vielen Fällen sinnvoll, um den Pflichtteilsanspruch korrekt zu berechnen und geltend zu machen.